Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Miete der Cocktailmaschine CocktailBot, Kauf von Verbrauchsartikeln und digitale Leistungen. Fassung 1.0 vom 25.09.2026.
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen CocktailBot, Inhaber Benjamin Buschmann, Am Heidenkeller 14, 51503 Rösrath (im Folgenden „Vermieter“, beim Kauf „Verkäufer“) und seinen Kunden. Kontakt: Telefon 0176 76567623, E-Mail info@cocktail-bot.de.
(2) Ein Vertrag kann diese Teile enthalten:
- a) die Miete der Cocktailmaschine CocktailBot mit Zubehör und gebuchten Zusatzleistungen (Mietvertrag),
- b) den Kauf von Verbrauchsartikeln (Kaufvertrag),
- c) das Design-Paket, ein digitales Produkt (Vertrag über digitale Inhalte),
- d) den Vollservice mit Lieferung, Aufbau, Zutaten und auf Wunsch einem Barkeeper.
Der Kunde heißt beim Mietvertrag und beim Design-Paket „Mieter“, beim Kaufvertrag „Käufer“. Werden mehrere Teile zusammen gebucht, sind es rechtlich getrennte Verträge, die in einem Bestellvorgang geschlossen und zusammen abgerechnet werden. Für jeden Teil gelten die Regeln dieser Bedingungen, die ihn betreffen.
(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend weder für ihre gewerbliche noch für ihre selbständige berufliche Tätigkeit schließt (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt (§ 14 BGB). Bei der Buchung gibt der Kunde an, ob er als Privatperson oder als Unternehmen bucht.
(4) Der Mieter muss volljährig sein.
(5) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen. Zum Nachweis sollen sie in Textform festgehalten werden, zum Beispiel per E-Mail.
(6) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Leistungen
(1) Der Vermieter vermietet die Cocktailmaschine CocktailBot mit 18 Plätzen für Zutatenflaschen, Touchscreen, Netzteil und dem Zubehör, das in der Auftragsbestätigung steht. Die Maschine ist rund 1,95 m breit, 0,24 m tief, mit Flaschen bis 0,74 m hoch und wiegt leer rund 30 kg. Die Transportbox wiegt mit Maschine rund 45 kg. Sie ist Bestandteil der Mietsache und wird mit der Maschine zurückgegeben.
(2) Es gibt drei Lieferarten:
- a) Selbstabholung: Der Mieter holt die Maschine am vereinbarten Abholort ab und bringt sie zurück.
- b) Versand: Ein Versanddienstleister (Paketdienst oder Spedition) liefert die Maschine in der Transportbox und holt sie wieder ab. Das Rücksendelabel liegt bei.
- c) Vollservice: Der Vermieter liefert, baut auf, betreut auf Wunsch den Ausschank und baut wieder ab (§ 15).
(3) Die Zutaten besorgt der Mieter selbst, außer beim Vollservice. Die Einkaufsliste und die Mengen im Eventplaner sind eine unverbindliche Schätzung.
(4) Der Mieter wählt die Cocktails für seine Karte. Der Preis der Karte richtet sich nach der Kartenstufe laut Angebot. Eigene Kreationen aus dem Cocktail-Creator kann er auf die Karte setzen. Karte und Kreationen lassen sich bis zur Änderungsfrist ändern (§ 6).
(5) Karten, QR-Karte, Einkaufsliste und Rezeptheft als PDF sind im Preis enthalten.
(6) Zusatzleistungen zur Miete, soweit gebucht:
- a) Lichtshow in Wunschfarben: Der Mieter wählt bis zu drei Farben. Der Vermieter stellt sie vor dem Versand an der Maschine ein. Die Farben der Leuchten können von der Darstellung auf dem Bildschirm abweichen.
- b) Logo oder Foto auf dem Display: Der Mieter lädt ein Bild hoch. Der Vermieter zeigt es auf dem Display der Maschine an (§ 18).
(7) Verbrauchsartikel zum Behalten, zum Beispiel Becher, Strohhalme, Deko und getrocknete Früchte, verkauft der Verkäufer nur zusammen mit einer Miete (§ 16).
(8) Das Design-Paket enthält personalisierte Druckvorlagen als PDF (§ 17).
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung auf der Website und die Preise im Eventplaner sind unverbindlich. Das Angebot, das der Kunde per E-Mail erhält, ist ebenfalls unverbindlich und reserviert keinen Termin. Er kann es 14 Tage lang über den Link in der E-Mail annehmen. Danach berechnet der Eventplaner ein neues Angebot.
(2) Auf der Angebotsseite sieht der Kunde alle Angaben und den Gesamtpreis. Eingabefehler korrigiert er dort vor dem Absenden oder rechnet im Eventplaner ein neues Angebot.
(3) Mit dem Klick auf „Zahlungspflichtig anfragen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags ab. An dieses Angebot ist er drei Tage gebunden. So lange hält der Vermieter den Termin für ihn frei.
(4) Der Vermieter prüft die Anfrage und meldet sich innerhalb der Bindungsfrist. Eine Zahlung ist vor der Annahme nicht fällig.
(5) Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung per E-Mail zustande. Sie nennt die Anzahlung und die Bankverbindung.
(6) Ist der Termin inzwischen vergeben oder die Maschine aus einem anderen Grund nicht verfügbar, nimmt der Vermieter die Buchung nicht an. Er teilt das dem Kunden unverzüglich mit und gibt die Reservierung frei. Wurde bereits ein Betrag abgebucht, erstattet er ihn unverzüglich.
(7) Den Vollservice bietet der Vermieter individuell an. Der Richtpreis im Eventplaner ist unverbindlich. Online annehmen kann der Kunde erst das persönliche Angebot mit Endpreis. Im Übrigen gilt dieser Paragraf.
(8) Der Vermieter speichert den Vertragstext. Der Kunde erhält mit der Auftragsbestätigung den Vertragsinhalt, diese Bedingungen in der vereinbarten Fassung und die Widerrufsbelehrung als PDF. Auf der Auftragsseite kann er die Angaben jederzeit abrufen.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise sind Endpreise in Euro. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG berechnet der Vermieter keine Umsatzsteuer.
(2) Der Gesamtpreis setzt sich aus den Positionen im Angebot zusammen: Miete für den ersten Miettag, weitere Miettage, Kartenstufe, Eigenkreationen, Hin- und Rückversand, Zusatzleistungen, Waren, Design-Paket und Leistungen des Vollservice. Weitere Kosten entstehen nur in den Fällen dieser Bedingungen, etwa bei ungespülter Rückgabe (§ 11) oder verspäteter Rückgabe (§ 5).
(3) Mit dem Vertragsschluss wird eine Anzahlung von 30 % des Gesamtpreises fällig. Der Mieter überweist sie innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung auf das dort genannte Konto. Für die Zahlungsart berechnet der Vermieter kein Entgelt.
(4) Den Restbetrag stellt der Vermieter nach dem Event per E-Mail in Rechnung. Er ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung per Überweisung fällig.
(5) Bis zur Änderungsfrist (§ 6) kann der Mieter auf der Auftragsseite Zusatzleistungen, Waren und das Design-Paket dazubuchen. Jede Nachbuchung ist eine Änderung des Vertrags. Sie kommt mit dem Klick auf „Zahlungspflichtig hinzufügen“ zustande, der Vermieter bestätigt sie per E-Mail. Der Betrag kommt zum Restbetrag hinzu.
(6) Kreationen, die Gäste nach dem Vertragsschluss über den Gästelink auf die Karte setzen, kosten nur dann etwas, wenn der Mieter dem vorher ausdrücklich zugestimmt hat. Die Mehrkosten betragen dann höchstens 39 € je Event. Der Mieter kann den Gästelink jederzeit schließen und Kreationen bis zur Änderungsfrist von der Karte nehmen. Vor dem Vertragsschluss ändern Kreationen den Preis des Angebots, den der Kunde vor der Annahme sieht.
(7) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Das gilt nicht für Ansprüche wegen Mängeln und nicht für Ansprüche aus einem Widerruf.
§ 5 Mietzeit
(1) Der erste Miettag umfasst den Tag vor dem Event, den Eventtag und den Tag danach. Bis zu drei weitere Miettage kann der Mieter zum Preis von 49 € je Tag dazubuchen.
(2) Bei Selbstabholung beginnt die Mietzeit mit der Abholung am Tag vor dem Event. Sie endet mit der Rückgabe am Tag nach dem Event oder nach dem letzten gebuchten Miettag, zur vereinbarten Uhrzeit.
(3) Beim Versand beginnt die Mietzeit mit der Zustellung und endet mit der Übergabe an den Versanddienstleister. Die Zustellung ist in der Regel am Werktag vor dem Event. Stellt der Versanddienstleister früher zu oder holt er wegen eines Wochenendes oder Feiertags erst am nächsten Werktag ab, kosten diese Tage nichts extra. Sie dienen nur der Lieferung und der Abholung. Für weitere Veranstaltungen darf der Mieter die Maschine nur an gebuchten Miettagen nutzen.
(4) Beim Vollservice gelten die Zeiten aus dem Angebot.
(5) Gibt der Mieter die Maschine verspätet zurück, zahlt er für jeden angefangenen Tag den Preis eines weiteren Miettags. Einen weiteren Schaden ersetzt er nur, wenn er die Verspätung zu vertreten hat. Verzögerungen des Versanddienstleisters, die der Mieter nicht zu vertreten hat, gehen nicht zu seinen Lasten.
§ 6 Änderungsfrist
(1) Bis einschließlich fünf Tage vor dem Eventtag (Änderungsfrist) kann der Mieter die Karte ändern, Kreationen hinzufügen oder entfernen, den Gästelink öffnen oder schließen, Nachbuchungen vornehmen und die Farben der Lichtshow wählen.
(2) Danach steht die Karte fest. Die Verteilung der Cocktails für die Einkaufsliste kann der Mieter bis zum Eventtag anpassen. Das Design-Paket kann er bis zum Eventtag weiter gestalten.
§ 7 Übergabe, Versand und Rückgabe
(1) Selbstabholung. Der Mieter holt die Maschine am Abholort ab, der in der Auftragsbestätigung steht, und erhält eine Einweisung. Der Mieter oder eine von ihm in Textform benannte Person zeigt dabei einen amtlichen Lichtbildausweis. Der Vermieter fertigt keine Kopie an. Wird kein Ausweis gezeigt, darf der Vermieter die Übergabe verweigern. Es gelten dann die Regeln zur Stornierung (§ 13). Der Mieter transportiert die Maschine aufrecht, gesichert und trocken in einem geeigneten Fahrzeug.
(2) Versand. Der Vermieter übergibt die Transportbox so rechtzeitig an den Versanddienstleister, dass sie nach dessen üblicher Laufzeit am Werktag vor dem Event ankommt. Den Zustelltag und die Sendungsverfolgung teilt er per E-Mail mit. Der Mieter sorgt dafür, dass am Zustelltag jemand die Sendung annimmt und dass die Box ebenerdig oder mit Aufzug zum Aufstellort gebracht werden kann. Für das Tragen braucht es zwei Personen.
(3) Der Mieter prüft die Sendung bei Erhalt auf äußere Schäden. Einen Schaden meldet er sofort mit Foto an den Vermieter und lässt ihn nach Möglichkeit vom Zusteller vermerken.
(4) Kann der Versanddienstleister nicht zustellen oder abholen, weil der Mieter oder seine Beauftragten nicht erreichbar sind, trägt der Mieter die Mehrkosten, soweit er dies zu vertreten hat.
(5) Rückversand. Der Mieter spült die Maschine nach der Anleitung, packt sie vollständig in die Transportbox, bringt das beiliegende Label an und hält die Box am vereinbarten Abholtag bereit. Die Maschine gilt mit der Übergabe an den Versanddienstleister als zurückgegeben. Maßgeblich ist der Beleg oder der Scan des Versanddienstleisters. Hat der Mieter nach der Anleitung verpackt, trägt der Vermieter die Gefahr beim Rücktransport.
(6) Der Vermieter dokumentiert den Zustand der Maschine vor der Übergabe oder dem Versand mit Fotos. Nach der Rückgabe prüft er sie und teilt festgestellte Schäden oder fehlende Teile dem Mieter unverzüglich in Textform mit, mit Fotos.
§ 8 Aufstellung und Betrieb
(1) Der Mieter stellt einen ebenen, stabilen Tisch von mindestens 200 × 60 cm mit einer Tragkraft von mindestens 50 kg, eine abgesicherte 230-V-Steckdose und einen trockenen Aufstellort.
(2) Der Mieter stellt die Maschine standsicher auf, am besten mit der Rückseite an einer Wand. Er sorgt dafür, dass sie nicht umkippen und nicht vom Tisch gezogen werden kann, etwa über das Kabel oder eine Tischdecke. Die sichere Aufstellung ist eine wesentliche Pflicht des Mieters.
(3) Im Freien darf die Maschine nur unter einem Dach stehen, geschützt vor Regen, Spritzwasser und direkter Sonne. Nässe beschädigt die Elektronik. Bei Frost darf sie nicht betrieben werden.
(4) Der Mieter betreibt die Maschine nur mit dem mitgelieferten Netzteil, mit handelsüblichen Flaschen und mit Zutaten, die in der Anleitung als geeignet genannt sind. Sahne und andere leicht verderbliche Zutaten hält er gekühlt.
(5) Gäste und Helfer des Mieters dürfen die Maschine auf der gebuchten Veranstaltung nach der Anleitung bedienen. Der Mieter weist sie ein. Kinder bedienen die Maschine nur unter Aufsicht.
(6) Der Mieter öffnet die Maschine nicht und repariert sie nicht selbst. Störungen meldet er dem Vermieter (§ 9).
(7) Der Vermieter übergibt die Maschine gereinigt und desinfiziert. Der Mieter füllt nur Lebensmittel in einwandfreiem Zustand ein.
(8) Für den Jugendschutz auf seiner Veranstaltung ist der Mieter verantwortlich. Alkoholische Getränke dürfen nicht an Personen abgegeben werden, denen das Jugendschutzgesetz den Erwerb verbietet. Ist die Veranstaltung öffentlich zugänglich, zum Beispiel eine Messe oder ein Fest, betreibt der Mieter die Maschine mit alkoholischen Zutaten nur unter ständiger Aufsicht einer volljährigen Person. Genehmigungen für die Veranstaltung holt der Mieter selbst ein.
(9) Weitervermieten, die Überlassung an Dritte zum selbständigen Betrieb, etwa an eine Location oder einen Caterer, und den Einsatz an einem anderen Ort als der angegebenen Eventadresse erlaubt der Vermieter nur in Textform.
§ 9 Mängel während der Miete
(1) Der Vermieter übergibt die Maschine funktionsfähig.
(2) Der Mieter prüft die Maschine bei Erhalt auf sichtbare Schäden und macht einen Probelauf nach der Anleitung. Einen Mangel zeigt er dem Vermieter unverzüglich an, am besten mit Foto oder Video. So kann der Vermieter helfen oder Ersatz schicken.
(3) Während des Events erreicht der Mieter den Vermieter unter 0176 76567623, auch per WhatsApp.
(4) Die gesetzlichen Rechte des Mieters bei Mängeln bleiben unberührt. Fällt die Maschine aus, mindert sich die Miete für die Zeit, in der sie nicht nutzbar ist.
§ 10 Haftung des Mieters
(1) Der Mieter geht sorgfältig mit der Maschine um und folgt der Bedienungsanleitung.
(2) Der Mieter haftet für Beschädigung und Verlust der Maschine, der Transportbox und des Zubehörs während der Mietzeit, wenn er dies zu vertreten hat. Für normale Abnutzung haftet er nicht.
(3) Der Mieter hat ein Verschulden seiner Gäste und Helfer zu vertreten, die die Maschine mit seiner Erlaubnis bedienen. Für Schäden durch Unbefugte, etwa bei einem Einbruch, haftet er nur bei eigenem Verschulden.
(4) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Mieter je Schadensfall höchstens mit 500 €. Bei grober Fahrlässigkeit haftet er darüber hinaus in dem Umfang, der der Schwere seines Verschuldens entspricht. Bei Vorsatz haftet er voll.
(5) Der Höchstbetrag umfasst alle Schäden an der Maschine, der Transportbox und dem Zubehör, auch Wertminderung und Mietausfall. Er gilt auch, wenn ein Gast oder Helfer den Schaden verursacht hat. Der Höchstbetrag ist keine Versicherung.
(6) Einen Schaden meldet der Mieter unverzüglich mit Fotos. Er repariert nichts selbst.
(7) Hinweis: Manche Privathaftpflichtversicherungen decken Schäden an gemieteten Sachen. Der Mieter kann das bei seiner Versicherung erfragen.
§ 11 Rückgabe, Reinigung, fehlende Teile
(1) Der Mieter spült die Maschine nach dem Event nach der Anleitung mit klarem Wasser. Das dauert rund fünf Minuten und schützt die Leitungen vor Verkleben und Verkeimen.
(2) Gibt der Mieter die Maschine schuldhaft ungespült zurück, zahlt er für die Reinigung pauschal 44 €. Dem Mieter ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Fehlt ein Teil, ersetzt der Mieter dessen Zeitwert, wenn er den Verlust zu vertreten hat. Es gilt der Höchstbetrag nach § 10 Abs. 4.
§ 12 Haftung des Vermieters, Lieferung und höhere Gewalt
(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, soweit er eine Garantie übernommen hat und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das sind Pflichten, die die Durchführung des Vertrags erst möglich machen und auf deren Erfüllung der Mieter regelmäßig vertrauen darf. Dazu gehört vor allem, die Maschine rechtzeitig und funktionsfähig zu überlassen. In diesem Fall haftet er nur für den Schaden, der bei Vertragsschluss vorhersehbar und für diesen Vertrag typisch ist.
(3) Für Mängel, die schon bei Vertragsschluss vorhanden waren, haftet der Vermieter auf Schadensersatz nur, wenn er sie zu vertreten hat.
(4) Diese Regeln gelten auch für die Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters, auch für den Versanddienstleister.
(5) Erhält der Mieter die Maschine nicht bis zum Beginn des Events oder ist sie nicht nutzbar, und kann der Vermieter keinen Ersatz bereitstellen, muss der Mieter für die Miete, den Versand und die Zusatzleistungen nichts zahlen. Der Vermieter erstattet alle Zahlungen dafür unverzüglich. Ansprüche auf Schadensersatz nach den Absätzen 1 bis 4 bleiben unberührt.
(6) Höhere Gewalt ist ein Ereignis von außen, das keine Partei beeinflussen und auch mit äußerster Sorgfalt nicht abwenden kann. Beispiele sind Naturkatastrophen, allgemeine Streiks und ein behördliches Verbot der Veranstaltung. Keine höhere Gewalt sind ein Defekt der Maschine, der Verlust oder die Verspätung einer einzelnen Sendung und schlechtes Wetter.
(7) Verhindert höhere Gewalt die Vermietung, bietet der Vermieter zuerst einen Ersatztermin an. Nimmt der Mieter ihn nicht an, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten. Der Vermieter erstattet dann alle Zahlungen unverzüglich, außer für ein bereits bereitgestelltes Design-Paket.
§ 13 Stornierung und Umbuchung durch den Mieter
(1) Der Mieter kann die Buchung vor Beginn der Mietzeit stornieren. Eine Erklärung in Textform genügt, zum Beispiel per E-Mail oder über das Formular unter cocktail-bot.de/vertrag-kuendigen.
(2) Für die Stornierung zahlt der Mieter eine Entschädigung. Sie berechnet sich nur aus der Miete: erster Miettag, weitere Miettage und Kartenstufe, jeweils nach Rabatt. Versand, Zusatzleistungen, Waren, Eigenkreationen und Leistungen des Vollservice zählen nicht dazu.
(3) Die Entschädigung beträgt:
- a) bis 30 Tage vor dem Eventtag: nichts,
- b) 29 bis 8 Tage vor dem Eventtag: 30 % der Miete,
- c) ab 7 Tage vor dem Eventtag: 60 % der Miete.
(4) Dem Mieter ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Vermietet der Vermieter die Maschine für denselben Zeitraum an einen anderen Kunden, entfällt die Entschädigung.
(5) Ein bereits bereitgestelltes Design-Paket bleibt bezahlt. Waren, die noch nicht übergeben sind, erstattet der Vermieter voll.
(6) Beim Vollservice ersetzt der Mieter zusätzlich Kosten, die der Vermieter nachweist und nicht mehr abwenden kann, etwa für bereits gekaufte Zutaten oder fest gebuchtes Personal.
(7) Der Vermieter verrechnet die Anzahlung mit der Entschädigung. Einen Überschuss erstattet er innerhalb von 14 Tagen.
(8) Statt zu stornieren, kann der Mieter einmal kostenfrei auf einen freien Termin innerhalb von 12 Monaten umbuchen. Storniert er den neuen Termin, berechnet sich die Entschädigung nach dem ursprünglichen Eventtag.
(9) Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern bleibt unberührt und geht diesen Regeln vor.
§ 14 Widerrufsrecht
Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung. Den Widerruf kann der Verbraucher auch über den Link „Vertrag widerrufen“ unten auf jeder Seite der Website erklären.
§ 15 Vollservice
(1) Der Umfang des Vollservice steht im persönlichen Angebot: Lieferung, Aufbau rund eine Stunde vor Beginn, Betrieb, Abbau, Zutaten, Eis und Becher, auf Wunsch ein Barkeeper.
(2) Die Anfahrt bis 30 km ab Köln ist im Preis enthalten. Eine weitere Anfahrt berechnet der Vermieter nach dem Angebot.
(3) Der Mieter sorgt für freien Zugang zum Aufstellort und stellt Tisch und Steckdose nach § 8 Abs. 1. Spätestens 7 Tage vor dem Event nennt er Etage, Aufzug, Parkmöglichkeit und einen Ansprechpartner vor Ort.
(4) Die Zutaten kauft der Vermieter. Welche Zutaten und Allergene die Cocktails enthalten, steht auf der Karte am Stand. Stellt der Mieter auf eigenen Wunsch Zutaten, nennt er sie mit ihren Allergenen spätestens 7 Tage vor dem Event und ist für ihre Beschaffenheit verantwortlich.
(5) Mehr- oder Minderleistungen rechnet der Vermieter nach den Preisen im Angebot ab.
(6) Der Barkeeper gibt alkoholische Getränke nur nach dem Jugendschutzgesetz ab. Er darf einen Altersnachweis verlangen und den Ausschank an erkennbar Betrunkene verweigern.
(7) Beim Vollservice bleibt die Maschine in der Obhut des Vermieters. Der Mieter haftet nur für Schäden, die er, seine Gäste oder Helfer schuldhaft verursachen. § 10 Abs. 3 bis 5 gilt entsprechend.
§ 16 Kauf von Verbrauchsartikeln
(1) Verbrauchsartikel verkauft der Verkäufer nur zusammen mit einer Miete. Sie gehören dem Käufer zum Behalten.
(2) Der Verkäufer legt die Waren in die Transportbox oder übergibt sie bei der Abholung oder beim Vollservice. Eigene Versandkosten fallen nicht an.
(3) Bei Verbrauchern geht die Gefahr mit der Übergabe an den Käufer über. Bei Unternehmern geht sie mit der Übergabe an den Versanddienstleister über.
(4) Die Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Verkäufers.
(5) Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche bei neuen Waren in einem Jahr, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
(6) Pflichtangaben zu Lebensmitteln und Warnhinweise zu den Waren stehen vor dem Kauf in der Produktbeschreibung. Der Käufer beachtet die Warnhinweise, zum Beispiel bei Knicklichtern.
(7) Verbraucher haben bei Waren ein Widerrufsrecht nach der Widerrufsbelehrung für Waren. Bei versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, erlischt es, sobald die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, zum Beispiel beim geöffneten Originalbeutel mit Lebensmitteln.
§ 17 Design-Paket
(1) Das Design-Paket enthält druckfertige PDF-Dateien: Cocktailkarte, QR-Plakat, Tischkärtchen und Hashtag-Schild. Der Mieter gestaltet sie nach dem Angebot selbst aus Vorlagen, mit Titel, Datum, eigenem Text und bei Bedarf einem Logo. Die Cocktails kommen aus der Karte der Buchung. Es ist nur zusammen mit einer Miete buchbar.
(2) Der Vermieter stellt das Design-Paket als Download auf der Angebots- und Auftragsseite bereit und schickt es mit der Auftragsbestätigung oder der Bestätigung der Nachbuchung per E-Mail. Hat der Mieter noch nichts gestaltet, erhält er eine Grundfassung. Bis zum Eventtag kann er weiter gestalten und die neue Fassung herunterladen.
(3) Stimmt der Verbraucher bei der Buchung ausdrücklich zu, dass der Vermieter das Design-Paket vor Ablauf der Widerrufsfrist bereitstellt, und bestätigt er, dass er damit sein Widerrufsrecht verliert, erlischt das Widerrufsrecht für das Design-Paket mit Beginn der Bereitstellung (§ 356 Abs. 6 Nr. 2 BGB). Der Vermieter bestätigt Zustimmung und Hinweis in der Auftragsbestätigung. Ohne Zustimmung stellt er das Design-Paket erst nach Ablauf der Widerrufsfrist bereit.
(4) Der Mieter darf die Dateien für die gebuchte Veranstaltung nutzen, beliebig oft drucken und an seine Gäste weitergeben. Die Vorlagen und die Gestaltung durch den Vermieter bleiben urheberrechtlich geschützt. Ein Weiterverkauf ist nicht erlaubt.
(5) Sind die Dateien fehlerhaft, gelten die gesetzlichen Rechte bei digitalen Produkten (§§ 327 ff. BGB). Der Vermieter korrigiert die Dateien zunächst.
(6) Für Inhalte, die der Mieter einfügt, gilt § 18.
§ 18 Inhalte des Kunden
(1) Lädt der Kunde ein Logo, ein Foto oder Texte hoch, versichert er, dass er die nötigen Rechte daran hat. Das gilt auch für Marken und für die Einwilligung aller erkennbar abgebildeten Personen.
(2) Inhalte dürfen nicht rechtswidrig, beleidigend oder diskriminierend sein.
(3) Der Kunde räumt dem Vermieter das Recht ein, die Inhalte zu speichern, zu bearbeiten und zu zeigen, soweit das für den Vertrag nötig ist, zum Beispiel im Design-Paket und auf dem Display der Maschine.
(4) Verletzt der Kunde schuldhaft Rechte Dritter, stellt er den Vermieter von deren Ansprüchen frei, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(5) Der Vermieter darf Inhalte ablehnen oder entfernen, die offensichtlich Rechte Dritter oder Gesetze verletzen. Er informiert den Kunden darüber.
§ 19 Besondere Regeln für Unternehmer
(1) Für Unternehmer gelten zusätzlich diese Regeln:
- a) Einkaufsbedingungen des Unternehmers gelten nicht, auch wenn der Vermieter nicht widerspricht.
- b) Der Restbetrag ist 14 Tage nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.
- c) Bei Verzug schuldet der Unternehmer Zinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und eine Pauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB).
- d) Der Unternehmer prüft die Maschine bei Übergabe und zeigt erkennbare Mängel sofort an.
(2) Ein Widerrufsrecht besteht für Unternehmer nicht.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften ihres Aufenthaltsstaats entzogen wird.
(2) Der Vermieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(3) Für jeden Vertrag gilt die Fassung dieser Bedingungen, die der Kunde bei der Buchung akzeptiert hat. Sie steht in der Auftragsbestätigung.